Zusammeschluss zum Eigenverbrauch

Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) – lohnt sich

Sie wünschen sich für eine grössere Wohneinheit / Wohnareal eine wirtschaftliche und  nachhaltige Energieversorgung? Dann setzen Sie auf Photovoltaik in Verbindung mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Dieses Geschäftsmodell bietet sowohl dem Eigentümer einer Photovoltaikanlage als auch den Bewohnern zahlreiche lukrative Vorteile. 

ZEV – gemeinsam von Solarstrom profitieren

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden sowie Landwirtschaftsbetrieben können selbst produzierten Sonnenstrom zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen.

Bei einem ZEV verkaufen Sie Ih­ren sel­bst pro­du­zier­ten Solarstrom an Bewohner oder eingemietete Betriebe vor Ort, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Ein ZEV lohnt sich für alle Parteien und steigert die Attraktivität der Wohn- und Gewerbeflächen in vielerlei Hinsicht:

  • Ihre Anlage hat eine verkürzte Amortisationszeit und erwirtschaftet eine höhere Rendite. Durch die gebäudeeigene Energieversorgung werten Sie Ihre Liegenschaft zusätzlich auf. 
  • Lokal produzierter Solarstrom ist zudem günstiger als Strom aus dem Netz, da keine Netzkosten und Abgaben darauf anfallen. Eigentümer wie Bewohner sind hierdurch auch unabhängiger vom Strommarkt und Preisschwankungen. 
  • Sharing- oder Ladelösungen für E-Autos oder E-Bikes lassen sich einfach integrieren. Sie bereiten somit den Weg in die E-Mobilität vor. 
  • Darüber hinaus ist die ökologische und nachhaltige Stromversorgung vom eigenen Dach ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Unser ZEV Rundum-Service 

Wir unterstützen Sie bei der Planung, Gründung und Verwaltung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft und übernehmen von der Beratung über den Betrieb bis hin zur Abrechnung alle Tätigkeiten für Sie.

  • Hohe Kompetenz: energiewirtschaftliche Expertise, 50 Jahre Erfahrung in der Arealentwicklung, Zugriff auf weitreichenden Beraterpool von Fachspezialisten
  • Umfassende Services: Energiebeschaffung, Speicherlösungen, Messung- und Datenspeicherung, Echtzeitvisualisierungen, Kunden- und Abrechnungsservice
  • Clevere Charging- und Sharing-Lösungen: E-Cars, E-Bikes, E-Scooter 
  • Wirtschaftliche Unterstützung: attraktive Finanzierungsmöglichkeiten

Referenzen

Häufige Fragen

Was ist Eigenverbrauch?

Schon das Wort erklärt, was den Eigenverbrauch kennzeichnet: Die selbst erzeugte Energie muss nach Art. 16 des Energiegesetzes (EnG) vom Betreiber der Anlage entweder selbst genutzt und/oder direkt vor Ort anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Sobald das Netz des Netzbetreibers zwischen die Anlage und die Verbraucher geschaltet ist, liegt kein Eigenverbrauch vor.

Dabei gibt es verschiedene Verbrauchsszenarien:

  • Von der Anlage wird genau so viel Energie produziert, wie im gleichen Zeitraum benötigt wird. Zusätzliche Energie aus dem Netz wird nicht eingespeist.
  • Die Anlage erzeugt mehr Energie, als momentan benötigt wird. Dann kann diese entweder gespeichert oder in Netz eingespeist werden. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber entsprechend vergütet.
  • Die Anlage erzeugt weniger Strom, als gerade benötigt wird. In diesem Fall kann Energie dem Speicher entnommen oder aus dem Netz bezogen werden.
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Wie wird die Energie beim Eigenverbrauch berechnet?

Mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage produzieren Sie im Grunde kostenlos Strom – zumindest müssen Sie für Energie, Netznutzung, Netzzuschlag und Systemdienstleistungen kein Geld bezahlen. Darüber hinaus fallen keine Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen an. Diese Kosten müssen Sie ausschliesslich für Energie begleichen, die Sie zusätzlich aus dem Netz beziehen.

Wer nimmt den nicht verbrauchten Solarstrom ab?

Wohin mit überschüssigem Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage? Darüber müssen Sie sich beim ZEV keine Sorgen machen: Wenn Sie die nicht selbst benötigte Energie nicht auf dem Strommarkt verkaufen wollen, nimmt sie Ihnen auf jeden Fall der Verteilnetzbetreiber ab und vergütet sie entsprechend – er ist hierzu verpflichtet.

Was ist das Besondere an einem ZEV?

Der Verteilnetzbetreiber behandelt einen ZEV wie einen einzelnen Verbraucher: Wenn vom ZEV Strom ins Netz eingespeist wird, wird diese Rücklieferung über einen Zähler gemessen und entsprechend vergütet.

Wie wird ein ZEV gebildet?

Für die Gründung eines ZEV gibt es folgende Voraussetzungen: Die selbst erzeugte Energie muss mindestens zehn Prozent der vor Ort benötigten Energie (der Anschlussleistung) betragen. Zusammenschliessen können sich mehrere Grundeigentümer in unmittelbarer Nähe der Energie produzierenden Anlage. Oder die Eigentümer geben die Energie an die Bewohner vor Ort weiter. Diese haben jedoch die freie Wahl: Sie können dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beitreten oder sich weiterhin durch einen Netzbetreiber versorgen lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Bewohner nur dann aus der Eigenversorgung aussteigen, wenn der Eigentümer seiner Grundversorgungspflicht nicht zufriedenstellend nachgekommen ist. Dies gilt übrigens auch bei einem Wechsel des Bewohners!

Für welche Art der Stromerzeugung ist ein ZEV möglich? 

Ja. Eigenverbrauch ist sowohl im Zusammenhang mit Photovoltaik- als auch von Biomasse- oder Windanlagen –möglich und zwar unabhängig von der Grösse der jeweiligen Produktionsstätte.

Funktioniert ein ZEV auch über mehrere Grundstücke?

Auf jeden Fall! Ausschlaggebend ist lediglich, dass die selbst produzierte Energie vor Ort genutzt wird und das Netz des Verteilnetzbetreibers nicht dazwischengeschaltet ist. Die Angabe «vor Ort» ist dabei klar definiert als:
•    zusammenhängende Grundstücke, von denen mindestens eines an das Grundstück grenzt, auf dem die Produktionsanlage steht
•    Grundstücke, die nur durch eine Strasse, ein Eisenbahntrasse oder ein Fliessgewässer voneinander getrennt sind – wenn die jeweiligen Grundeigentümerinnen oder -eigentümer zustimmen